3. Unternehmerische Verantwortung
Die youknow GmbH verpflichtet sich zum freien und fairen Wettbewerb. Gesetzeswidrige Beschränkungen dieses Wettbewerbs entsprechen nicht unseren Werten, sind untersagt und werden sanktioniert. Wir erwarten, dass sich unsere Lieferanten ebenfalls an diesen Grundsatz halten.
3.1 Kartelle, Absprachen und Wettbewerb
Von formellen oder informellen Vereinbarungen, die eine unzulässige Behinderung des Wettbewerbs bewirken, distanziert sich die youknow GmbH strikt. Das gilt auch für ungesagte, bewusst abgestimmte unzulässige Absprachen und Verhaltensweisen. Alle Lieferanten sind ebenso verpflichtet, sich an die jeweils einschlägigen Gesetze gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu halten.
3.2 Korruption, Bestechung und Interessenskonflikte
Die youknow GmbH lehnt jede Form von Korruption, ob in aktiver oder passiver Form, strikt ab und trifft in ihrem Verantwortungsbereich geeignete Vorkehrungen, dass die jeweils anwendbaren Antikorruptionsgesetze strikt eingehalten werden. Persönliche Interessen dürfen unser berufliches Urteilsvermögen nicht unangemessen beeinflussen. Tatsächliche und potenzielle Interessenskonflikte legen wir gemäß unseren internen Richtlinien offen, und führen sie dadurch. Dasselbe erwarten wir von unseren Lieferanten.
3.3 Datenschutz
Die Einhaltung nationaler und internationaler Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten ist für die youknow GmbH selbstverständlich. Wir treffen geeignete Vorkehrungen, um die Privatsphäre unserer Mitarbeitenden, Lieferanten und weiterer Betroffener professionell und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. An diese Anforderungen halten wir uns und erwarten dies ebenso von unseren Lieferanten. Datenschutzvorfälle sind unverzüglich an den DSB (Datenschutzbeauftragten), unter zu melden.
3.4 Informationssicherheit
Sobald ein Auftragnehmer bzw. Lieferant Zugriff auf vertrauliche oder geheime Informationen der youknow GmbH und derer Kunden erhält, sind Anforderungen zur Informationssicherheit einzuhalten.
Die grundsätzlichen Schutzziele der Informationssicherheit sind wie folgt festgelegt:
a) Verfügbarkeit (autorisierte Benutzer haben jederzeit Zugriff auf Informationen und Systeme),
b) Vertraulichkeit (vertrauliche Informationen kommen Dritten nicht unberechtigt zur Kenntnis oder werden weitergegeben) und
c) Integrität (die Korrektheit der Informationen und der Funktionsweise von Systemen ist gegeben)
Die Einhaltung der festgelegten Anforderungen an die Informationssicherheit ist in den Prozess der Lieferantenüberprüfung integriert. Dieser wird mindestens jährlich durchgeführt.
a) Der Zugang und Zugriff zu vertraulichen und geheimen Informationen ist gesichert.
b) Unterauftragnehmer sind der youknow GmbH anzuzeigen und von dieser freizugeben.
c) Eine Weitergabe / Übermittlung von vertraulichen Informationen ist nur in dem von youknow GmbH autorisiertem Umfang und in der von youknow autorisierten Art und Weise erlaubt.
d) Informationssicherheitsvorfälle sind unverzüglich an den ISB (Informationssicherheitsbeauftragten, unter ) zu melden.
e) Die youknow GmbH ist berechtigt, nach Vorankündigung die Umsetzung und Einhaltung der Sicherheitsregelungen und der vereinbarten Maßnahmen zu prüfen. Dies kann durch die Prüfung
geeigneter Dokumentation und Aufzeichnungen und/oder durch Vorortüberprüfung erfolgen.
3.5 Patente und sonstige gewerbliche Schutzrechte
Erfindungen und Technologien liefern einen wichtigen Beitrag zum Erfolg eines Unternehmens. Der Schutz dieser Werte durch gewerbliche Schutzrechte ist essenziell für die Wettbewerbsfähigkeit eines jeden Unternehmens. Die youknow GmbH respektiert wirksame Schutzrechte Dritter und erwartet dies gleichermaßen von ihren Lieferanten.
3.6 Internationaler Handel und Bekämpfung von Geldwäsche
Als internationale Unternehmensgruppe ist der grenzüberschreitende Handel für uns eine Selbstverständlichkeit. Dabei beachtet die youknow GmbH die jeweils anwendbaren rechtlichen Vorgaben, bspw. zum Import, Export, zu innergemeinschaftlicher Verbringung, anwendbaren Sanktionen sowie Sanktionslisten. Daneben ergreifen wir angemessene Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche. Wir erwarten dieses gleichermaßen von unseren Lieferanten.
3.7 Sorgfalt in der Lieferkette
Zur Sorgfalt in der Lieferkette verpflichtet sich die youknow GmbH. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die notwendigen Schritte unternehmen, um die Risiken in ihrer Lieferkette gleichermaßen zu identifizieren und zu berücksichtigen bzw. uns geeignet zu informieren.
3.8 Führung korrekter Aufzeichnungen und Offenlegung
Die youknow GmbH führt genaue, vollständige, zeitgerechte, angemessene und verständliche Aufzeichnungen in Übereinstimmung mit den jeweiligen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen. Soweit gesetzliche Bestimmungen eine Offenlegung von Aufzeichnungen erfordern, kommen wir dieser Pflicht nach. Dies erwarten wir gleichermaßen von unseren Lieferanten.
3.9 Compliance Organisation
Die youknow GmbH unterhält eine den anwendbaren gesetzlichen Anforderungen entsprechende Compliance Organisation und erwarten dasselbe von ihren Lieferanten. Sie haben das Recht und die Möglichkeit, Verstöße gegen diesen Lieferantenkodex oder auch diesbezügliche Verdachtsfälle zu melden. Diese Meldung oder anderweitige Fragen können über Ihren Ansprechpartner in der jeweiligen Fachabteilung erfolgen oder über die Mailadresse .
Alle Hinweise und Meldungen sowie die Identität des Melders und aller Betroffenen werden streng vertraulich behandelt.